Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen ErteilungOnline erledigen

    Schaustellung von Personen, Erlaubnis

    Beschreibung

    Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Gemeinde Büttelborn - Ordnungs- und Personenstandsverwaltung - Fachdienst 22

    Adresse

    Postanschrift

    Mainzer Straße 13

    Postfach

    64572 Büttelborn

    (Rathaus)

    Postanschrift

    Postfach 120

    64570 Büttelborn

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr * "Dienstags geschlossen: Gewerbe- und Standesamt"
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis: Sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06152 1788-71

    Telefon: 06152 1788-72

    Telefax: 06152 1788-98

    Telefax: 06152 1799-97

    E-Mail: ordnungsamt@buettelborn.de

    E-Mail: standesamt@buettelborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag Schaustellung von Personen

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 33 a GewO

    Kosten

    Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen, Ausstellen, Schausteller

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English