Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen. 

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Hinweise für Büttelborn: Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.

    Hinweise für Büttelborn: Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Büttelborn - Abfall-Wirtschafts-Service GmbH (AWS)

    Adresse

    Postanschrift

    Auf der Hardt / An der B42

    Postfach

    64572 Büttelborn

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 14:00 - 18:00 Uhr

    ÖFFNUNGSZEITEN

    Wertstoffhof

    Montag: 08:00 bis 17:30 Uhr

    Dienstag: 08:00 bis 17:30 Uhr

    Mittwoch: 08:00 bis 17:30 Uhr

    Donnerstag: 08:00 bis 17:30 Uhr

    Freitag: 08:00 bis 17:30 Uhr

    Samstag 09:00 bis 13:00 Uhr

    Deponie

    Montag – Donnerstag: 07:00 – 16:30 Uhr

    Freitag: 07:00 – 15:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06152 7119-0

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Vorhalten eines größeren Restmüllvolumens bei Kleinkindern bis drei Jahren bzw. bei Vorliegen einer Inkontinenz
    Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Vorhalten eines größeren Restmüllvolumens bei Kleinkindern bis drei Jahren bzw. bei Vorliegen einer Inkontinenz

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Büttelborn - Finanzen - Fachdienst 21

    Adresse

    Postanschrift

    Mainzer Straße 13

    Postfach

    64572 Büttelborn

    (Rathaus)

    Postanschrift

    Postfach 120

    64570 Büttelborn

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis: Sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06152 1788-31

    Telefax: 06152 1788-92

    E-Mail: finanzverwaltung@buettelborn.de

    E-Mail: kasse@buettelborn.de

    E-Mail: steueramt@buettelborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Vorhalten eines größeren Restmüllvolumens bei Kleinkindern bis drei Jahren bzw. bei Vorliegen einer Inkontinenz
    Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Vorhalten eines größeren Restmüllvolumens bei Kleinkindern bis drei Jahren bzw. bei Vorliegen einer Inkontinenz

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Stichwörter

    Müll, Müllkalender, Schrott, gelbe tonne, Schrottentsorgen, Müllabfuhr, gelber sack, Unrat entsorgen, Biotonne, Abfallkalender, Dreckentsorgen, grüne tonne, Abfallgebühren, Mülltonne, Abfallbeseitigung, Abfallentsorgung, Abfall, HMUKLV, Müllentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English