Lagerfeuer GenehmigungOnline erledigen

    Lagerfeuer Genehmigung beantragen

    Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung. 

    Hinweise für Büttelborn: Lagerfeuer Genehmigung beantragen

    Beschreibung

    Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.

    Hinweise für Büttelborn: Lagerfeuer Genehmigung beantragen

    Online-Dienst

    Brauchtumsfeuer / Lagerfeuer

    ID: L100001_384579027

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Büttelborn - Ordnungs- und Personenstandsverwaltung - Fachdienst 22

    Adresse

    Postanschrift

    Mainzer Straße 13

    Postfach

    64572 Büttelborn

    (Rathaus)

    Postanschrift

    Postfach 120

    64570 Büttelborn

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis: Sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06152 1788-71

    Telefon: 06152 1788-72

    Telefax: 06152 1788-98

    Telefax: 06152 1799-97

    E-Mail: ordnungsamt@buettelborn.de

    E-Mail: standesamt@buettelborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsunterlagen inkl. Angaben zu: 

    • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person 
    • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers 

    Hinweise für Büttelborn: Lagerfeuer Genehmigung beantragen

    Fristen

    Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Osterfeuer, Lagerfeuer, Brauchtumsfeuer, Höhenfeuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English