Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Hinweise für Büttelborn: Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Online-Dienst
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Online erledigen
- Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Büttelborn - Allg. Bauverwaltung, Orts- und Regionalplanung - Fachdienst 41
Adresse
Postanschrift
Mainzer Straße 13
Postfach
64572 Büttelborn
(Rathaus)
Postanschrift
Postfach 120
64570 Büttelborn
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: Sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06152 1788-50
Telefax: 06152 1788-96
E-Mail: bauamt@buettelborn.de
Kontaktperson
Herr Christopher Reisewitz
Postanschrift
Mainzer Straße 13
64572 Büttelborn
Telefon Festnetz: 06152 1788-53
Fax: 06152 1788-56
E-Mail: c.reisewitz@buettelborn.de
Frau Bettina Ascher
Postanschrift
Mainzer Straße 13
64572 Büttelborn
Fax: 06152 1788-96
Telefon Festnetz: 06152 1788-55
E-Mail: b.ascher@buettelborn.de
Internet
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Gärtner, Steinmetz, Grabmal errichten, Bildhauer, Bestattungsunternehmen, Grabmal verändern