Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Büttelborn - Ordnungs- und Personenstandsverwaltung - Fachdienst 22
Adresse
Postanschrift
Mainzer Straße 13
Postfach
64572 Büttelborn
(Rathaus)
Postanschrift
Postfach 120
64570 Büttelborn
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: Sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06152 1788-71
Telefon: 06152 1788-72
Telefax: 06152 1788-98
Telefax: 06152 1799-97
E-Mail: ordnungsamt@buettelborn.de
E-Mail: standesamt@buettelborn.de
Kontaktperson
Frau Claudia Jendrasch
Postanschrift
Mainzer Straße 13
64572 Büttelborn
Fax: 06152 1788-97
Telefon Festnetz: 06152 1788-76
E-Mail: c.jendrasch@buettelborn.de
Herr Raffael Küllmer
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Postanschrift
Mainzer Straße 13
64572 Büttelborn
Rathaus
Fax: 06152 1788-97
Telefon Festnetz: 06152 1788-79
E-Mail: r.kuellmer@buettelborn.de
Frau Anna Watzke
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Fax: 06152 1788-97
Telefon Festnetz: 06152 1788-77
E-Mail: a.watzke@buettelborn.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beleg der Namensänderung (Feststellungsbescheid oder Urteil)
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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