Veranstaltung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bischofsheim - Ordnung und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 13

    65474 Bischofsheim

    (Dienstgebäude: Schulstraße 15 und Schulstraße 34)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Mainz-Bischofsheim oder Haltestelle Darmstädter Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 54 / 55 / 72 / 827
      • S-Bahn: Linie S8 / S9
    Postanschrift

    Postfach 1163

    65469 Bischofsheim

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind:
    Montag 08.00-12.00 Uhr
    Dienstag 08.00-12.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
    Freitag 08.00-12.00 Uhr

    Die Öffnungszeiten des Bürgerservice sind:
    Montag 08.00-12.00 Uhr
    Dienstag 08.00-12.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr
    Freitag 08.00-12.00 Uhr

    Die Öffnungszeiten der Bücherei sind:
    Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr
    Mittwoch 10.00 bis 13.00 und 15.00-18.00 Uhr
    Donnerstag 15.00 bis 19.00 Uhr
    Freitags 15.00 bis 18.00 Uhr
    Samstags 10.00 bis 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06144 404-0

    Telefax: 06144 404-69

    E-Mail: gemeindeverwaltung@bischofsheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Standplatz, Märkte, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English