Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Biebesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    64584 Biebesheim am Rhein

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 2 Stück links neben Rathauseingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag : 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Mittwoch : 13:30 - 16:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06258 806-0

    Telefax: 06258 806-49

    E-Mail: info@biebesheim.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachdienst IV/2 Einwohnermelde- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    64584 Biebesheim am Rhein

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 2 Stück links neben Rathauseingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag : 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Mittwoch : 13:30 - 16:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06258 806-31

    Telefon: 06258 806-22

    Telefon: 06258 806-18

    E-Mail: ewo@biebesheim.de

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de