Fahrerlaubnis Entziehung

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis als Folge einer strafgerichtlichen Verurteilung haben unterschiedliche Bedeutungen.
     

    Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und sechs Monaten kommt in Betracht, wenn die (strengeren) Voraussetzungen für einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht vorliegen. Die Verbotsfrist beginnt nach Rechtskraft des Urteils, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird, spätestens jedoch einen Monat nach Rechtskraft des Urteils Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben bzw. zurückgeschickt.
     

    Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht erlischt mit Rechtskraft des Urteils das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges und es wird daraufhin der Führerschein eingezogen.
     

    Wenn man künftig wieder fahren will, muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist, die das Gericht im Urteil festsetzt, wieder erteilt werden. Über die Wiedererteilung entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach den Vorschriften des StVG und der FeV.

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    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Führerscheinstelle

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    64521 Groß-Gerau

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    Internet

    Stichwörter

    Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerscheinbehörde, Verkehrszentralregister, Führerscheinentzug, Führerschein, Fahrverbot, Führen von Kraftfahrzeugen, Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinstelle, Klassen Führerschein, Fahrerlaubnis, Lappen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de