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    berufliche Aufstiegsfortbildung FörderungOnline erledigen

    Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG), sogenanntes "Aufstiegs-BAföG"

    Beschreibung

    Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung -Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - das sogenannte "Aufstiegs-BAföG" - verfolgt das Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen; unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Die Fortbildung kann in Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder per Fernunterricht erfolgen.

    Weitere umfassende Informationen zum AFBG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.

    Online-Dienst

    BAföG-Antrag

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    normal

    Zuständige Stelle

    Studierendenwerke in Hessen

    Telefonische Infohotline für allgemeine Fragen: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei)

    Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

    (Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF))

    Zuständigkeit

    Informationen, persönliche Beratung und Antragsformulare in Papierform bekommen Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung. In Hessen sind dies die Studierendenwerke.

    Ihren Antrag auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können Sie online stellen und dort auch das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Es richtet sich danach, wo Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren ständigen Wohnsitz haben. Ist dieser nicht in Hessen können Sie das zuständige Bundesland/Amt im Zuständigkeitsfinder des BMBF ermitteln.

    Alle Antragsformulare finden Sie auch online zum Ausdrucken auf der Seite des Bundesgesetzgebers (BMBF).

    Bei Fragen rund um die Antragstellung oder zum Bescheid wenden Sie sich bitte immer direkt und ausschließlich an das für Sie zuständige Amt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Soziale Sicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06152 989-638(Asyl und Zuwanderung)

    Telefon: 06152 989-685(BAFöG)

    Telefon: 06152 989-386(Besondere Soziale Hilfen)

    Telefon: 06152 989-767(Eingliederungshilfe)

    Telefon: 06152 989-463(Pflegestützpunkt)

    Telefon: 06152 989-321(Bedarfsermittlung und Sozialberatung)

    Telefon: 06152 989-47184056(Sozialplanung)

    Telefon: 06152 989-555(Wohngeld)

    E-Mail: Sozialdienst-asyl@kreisgg.de(Asyl und Zuwanderung)

    E-Mail: bafoeg@kreisgg.de(BAFöG)

    E-Mail: altenhilfe@kreisgg.de(Besondere Soziale Hilfen)

    E-Mail: sd@kreisgg.de(Eingliederungshilfe)

    E-Mail: pflegestuetzpunkt@kreisgg.de(Pflegestützpunkt)

    E-Mail: sd@kreisgg.de(Bedarfsermittlung und Sozialberatung)

    E-Mail: sozialplanung@kreisgg.de(Sozialplanung)

    E-Mail: wohnungswesen@kreisgg.de(Wohngeld)

    Internet

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 09.12.2020

    Geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

    Ausbildungsförderung beantragen, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Meister-BAföG, Aufstiegs-BAföG, Aufstiegsfortbildung, Meister, Aufstiegsfortbildungsförderung, Meisterin