Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern
Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Beschreibung
Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.
Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden. In besonderen Fällen kann die Rente bei der zuständigen Verwaltungsstelle in bar ausgezahlt werden.
Zuständigkeit
Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Versorgung und Soziales zu richten.
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 738-0
Telefax: 06151 738-133
E-Mail: poststelle@havs-dar.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Erziehungsgeld: Tel. 06151 738-260 Heimgesetz: Tel. 06151 738-236 Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.
Stadt Weiterstadt - Fachdienst Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06150 400-0
Telefax: 06150 400-1099
E-Mail: soziales@weiterstadt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kontonachweis
- gegebenenfalls Kontovollmacht
Voraussetzungen
Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern
Rechtsgrundlage(n)
- § 38 Bundesversorgungsgesetz (BVG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber)
Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei
-
- auf ein Konto der empfangsberechtigten Person
- auf ein Konto einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der empfangsberechtigten Person lebt.
- als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
- In besonderen Fällen als Barauszahlung bei der zuständigen Verwaltungsstelle
Bearbeitungsdauer
Die Auszahlung auf ein inländisches Konto kann bis zu 5 Werktage nach Zahlungsanweisung dauern.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.11.2021
Stichwörter
Kriegsopfer, Waisenrente, Hinterbliebenengeld, Elternrente, Witwenrente