Verkehrsüberwachung
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- StVO-Novelle(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
- Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Ansprechpartner
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Öffentliche Sicherheit + Ordnung
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Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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E-Mail: ordnungsamt@seeheim-jugenheim.de
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Standesamt, Kinder, Jugend, Senioren, Soziales, Sicherheit und Ordnung
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Montag bis Donnerstag, 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
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Stichwörter
Darmstadt-Dieburg, Kreisausschuss Darmstadt-Dieburg, Ladadi, Landkreis Darmstadt-Dieburg
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730 Verkehr
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Parkmöglichkeiten
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Ist rollstuhlgerecht
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Jägertorstraße 207
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64289 Darmstadt
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Montag, Dienstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr ( Annahmeschluss 11.30 Uhr)
Mittwoch, 14 bis 18 Uhr (Annahmeschluss 17.00 Uhr)
Bei hohem Kundenaufkommen kann ein früherer Annahmeschluss festgelegt werden.
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Telefon: 06151 8811292
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Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
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Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Strafverfolgung, Verkehrsüberwachung, Verkehrsstau, VÜ, Straßenverkehrsgesetz, Ordnungswidrigkeiten, Radar, Verkehrskontrolle