Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten , können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

    Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    d ie für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Öffentliche Sicherheit + Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Kaiser-Platz 3

    Postfach

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

    Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06257 990370

    E-Mail: ordnungsamt@seeheim-jugenheim.de

    Formulare

    Antrag für einen Handwerkerparkausweis

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Standesamt, Kinder, Jugend, Senioren, Soziales, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Kaiser-Platz 3

    Postfach

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Formulare

    Antrag für einen Handwerkerparkausweis

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.1 Untere Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag, Dienstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr ( Annahmeschluss 11.30 Uhr)

    Mittwoch, 14 bis 18 Uhr (Annahmeschluss 17.00 Uhr)

    Bei hohem Kundenaufkommen kann ein früherer Annahmeschluss festgelegt werden.

    Kontakt

    Telefon: 06151 8811302

    Telefon: 06151 8811292

    E-Mail: verkehr@ladadi.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730 Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 54
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag, Dienstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr ( Annahmeschluss 11.30 Uhr)

    Mittwoch, 14 bis 18 Uhr (Annahmeschluss 17.00 Uhr)

    Bei hohem Kundenaufkommen kann ein früherer Annahmeschluss festgelegt werden.

    Kontakt

    Telefon: 06151 8811302

    Telefon: 06151 8811292

    E-Mail: verkehr@ladadi.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
    • wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
    • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
    • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Hinweise für Seeheim-Jugenheim: Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Die Verwaltungsgebühren der Gemeinde Seeheim-Jugenheim setzen sich wie folgt zusammen.

    Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) beträgt  305,00 EUR  für  die erste  Ausnahmegenehmigung und  161,00 EUR  für  jedes weitere  Genehmigungsoriginal, das zeitgleich beantragt wird.

    Für weitere Originalausfertigungen der Genehmigung bei Gleichheit des Antragstellers/in, die nachträglich beantragt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit nach Ziffer 10 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 EUR (1/12 von 156,00 EUR, plus 5,00 EUR Auslagen) zu entrichten.

    Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung einer Ausnahmegenehmigung beträgt 25 EUR. Änderungen der Ausnahmegenehmigung sind mit einem Änderungsstempel und/oder Dienstsiegel zu versehen. Bei Verlust eines Genehmigungsoriginals kann eine weitere Originalausfertigung (bei regulärer Verwaltungsgebühr wie oben aufgeführt) beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Parkschein, Regionaler Handwerkerparkausweis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, parken, Pflegedienst, Handwerkernotdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English