Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Seeheim-Jugenheim: Abfallgebühren

    Gebühren:

    Restmüllsäcke
    (diese können im Rahmen der Restmüllabholung entsorgt werden

    6,30 €

    Tonnenlieferung/-tausch durch den gemeindlichen Betriebshof
    (pro Anfahrt)

    30,00 €

    Containeranlieferung/-tausch durch den gemeindlichen Betriebshof
    (bis zu 3 Container)

    70,00 €

    120 L Bio-Banderole (für Biotonnen die einmalig dem Restmüll zugeführt werden sollen)

    21,60 €

    240 L Bio-Banderole (für Biotonnen die einmalig dem Restmüll zugeführt werden sollen)

    43,20 

    Sperrmüll:

    • Sperrmüll beantragen Sie direkt bei der Firma ZAW unter der Servicehotline 0800/9160600 oder per E-Mail an service@zaw-online.de
    • Die Abholung findet 2-mal jährlich gebührenfrei statt (4 m³), ab der 3. Sperrmüllanmeldung fallen Gebühren in Höhe von 90,00 € an.

    Tonnenaustausch und Tonnenneuanmeldung:

    • Ein Tonnenaustausch, eine Tonnenrückgabe, sowie eine Neuanmeldung kann nur vom Hauseigentümer durchgeführt werden.
    • Sollte dies nicht möglich sein, benötigen Sie eine vom Hauseigentümer ausgestellte Vollmacht, worin er Sie bevollmächtigt, den Tonnentausch bzw. die Neuanmeldung zu beantragen.
    • Ausnahme: Ist der Mieter der Rechnungsempfänger, der bereits eine Kundenummer der ZAW besitzt, kann er auch ohne Vollmacht des Eigentümers Tonnenangelegenheiten erledigen. 
    • Bitte bringen Sie bei einem Tonnentausch oder einer Tonnenrückgabe den letzten ZAW-Bescheid mit.

    Telefon: 06257/990-380

    Weitere Informationen finden Sie auch unter www.zaw-online.de sowie auf der Rückseite Ihres Abfallkalenders.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Städtebauliche Planung + Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Kaiser-Platz 3

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Öffnungszeiten

    Für den persönlichen Besuch hat das Rathaus folgende Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06257 990200

    E-Mail: dietmar.mueller@seeheim-jugenheim.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müllgebühr, HMUKLV, Abfall, Abfallpreise, Müllgebühren, Müll, Abfallgebühr, kommunale Abgaben, Entsorgung, Müllpreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English