Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

    Beschreibung

    Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können

    Benötigt werden für

    • Europawahlen
      2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste
    • Bundestagswahlen
      200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste
    • Landtagswahlen
      50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste
    • Direktwahlen
      zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind 

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Wahlamt

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 12

    Postfach

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Kontakt

    Telefon: 06257 990-141

    E-Mail: wahlen@seeheim-jugenheim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Hauptverwaltung + Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 12

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Öffnungszeiten

     Montag und Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr

     Donnerstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr 

     Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

    Die Bediensteten des Fachdienstes Personal sind zu den Öffnungszeiten grundsätzlich zu erreichen. Aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen ist jedoch nicht jeder Arbeitsplatz durchgehend besetzt. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin direkt mit der/dem zuständigen Mitarbeiter/in. 

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlvorschlag, Wahl, Wahlschein, Wahlgesetz, Landtagswahl, Wahlrechtsbescheinigung, Wahlleitung, Wahlberechtigt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English