Politische Partei: Gründung
Beschreibung
Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit im Bund oder in einem Land auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes in den Parlamenten mitwirken will. Sie muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Die Gründung einer neuen Partei vollzieht sich nach bundesrechtlichen Vorgaben, über die das Bundesministerium des Innern und der Bundeswahlleiter informieren.
Weiterführende Hinweise erhalten Sie unter:
Ansprechpartner
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Wahlamt
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
Postfach
64342 Seeheim-Jugenheim
Kontakt
Telefon: 06257 990-141
E-Mail: wahlen@seeheim-jugenheim.de
Kontaktperson
Herr Matthias Geiß
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Hauptverwaltung + Finanzen
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
64342 Seeheim-Jugenheim
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Die Bediensteten des Fachdienstes Personal sind zu den Öffnungszeiten grundsätzlich zu erreichen. Aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen ist jedoch nicht jeder Arbeitsplatz durchgehend besetzt. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin direkt mit der/dem zuständigen Mitarbeiter/in.
Rechtsgrundlage(n)
Artikel 9, 21 Grundgesetz, Parteiengesetz
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gründung einer Partei, Parteigründung, Partei, Politische Partei