Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.
Ansprechpartner
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Städtebauliche Planung + Umwelt
Adresse
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Georg-Kaiser-Platz 3
64342 Seeheim-Jugenheim
Öffnungszeiten
Für den persönlichen Besuch hat das Rathaus folgende Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
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Herr Dietmar Müller
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Georg-Kaiser-Platz 3
64342 Seeheim-Jugenheim
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Fax: 06257 99044-221
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standortfrage, Bebauung, Bauland, Bauleitplanung, B-Plan, Bauberatung, Bauvorhaben, Planung, FNP, Standort, Planfeststellung, Bauleitplan, Straßen, vorbereitender Bauleitplan, Planfeststellungsverfahren, Stadtentwicklung, Bebauungsplan, Baugesetzbuch, Bauen, Bauleitplanentwurf