Sperrzeit AufhebungOnline erledigen

    Sperrzeit: Beantragung von Verkürzungen oder Aufhebungen

    Beschreibung

    Als Sperrzeit bezeichnet man die gesetzlich geregelten Zeiträume, in denen Gaststätten, Bars, Speiserestaurants, Diskotheken, Biergärten etc. geschlossen sind. Die Sperrzeit dient in erster Linie dem Lärmschutz. Geregelt ist das Sperrzeitrecht in der Verordnung über die Sperrzeit (SperrV).

    Folgende Regelungen gelten:

    • Die allgemeine Sperrzeit für das Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Orte, an denen z. B. Theater- und Filmvorführungen oder Tanzveranstaltungen stattfinden) beginnt um 05:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.
    • Die Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten in Vergnügungsparks, auf Jahrmärkten, Volksfest- und Rummelplätzen sowie für sonstige öffentliche Vergnügungsstätten, auf denen Veranstaltungen nach § 60a der Gewerbeordnung stattfinden (z. B. das Aufstellen von Warenspielgeräten) beginnt um 24:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.
    • Die Sperrzeit ist aufgehoben in der Nacht zum 1. Januar, in den Nächten zum Freitag vor Fastnacht bis zum Aschermittwoch und in der Nacht zum 1. Mai.
    • Allgemeine Ausnahmen: Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit allgemein für alle Betriebe auf  Gemeinde-, Landkreis- oder Regierungsbezirksebene verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
    • Ausnahmen für einzelne Betriebe: Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe die Sperrzeit verlängert oder befristet oder widerruflich aufgehoben werden. Die Aufhebung der Sperrzeit kann jederzeit mit Auflagen versehen werden.
    • Hinweis: Für Spielhallen im Sinne des § 33i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung gelten unabhängig von der Frage, ob die darin aufgestellten Geräte Gewinnmöglichkeiten bieten, grundsätzlich die Sperrzeitregelungen des Hessischen Spielhallengesetzes (4:00 - 10:00 Uhr). Zu beachten sind die dortigen weitergehenden Regelungen für Feiertage. Auch für Ausnahmemöglichkeiten gelten ausschließlich die Regelungen des Hessischen Spielhallengesetzes.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Für Ausnahmen für einzelne Betriebe sind in Hessen die Städte und Gemeinden (örtliche Ordnungsbehörden) zuständig. Die Zuständigkeit für das Spielhallenwesen liegt beim Magistrat bzw. Gemeindevorstand.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schaafheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Straße 3

    64850 Schaafheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus/Bürgerhaus Löwen
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Montags, Dientags, Donnerstags und Freitags 8.30- 12.00 Uhr Mittwochs 14.00- 18.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06073 7410-0

    Telefax: 06073 7410-50

    E-Mail: rathaus@schaafheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 09.01.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Öffentliche Veranstaltungen, Biergärten, Nachtruhe, Sperrzeiten, Lärmschutz, Gaststättenrecht, Lärmschutz, Sperrzeit, Ordnungsrecht, Gaststätten, Spielhallen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de