Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Schaafheim
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus/Bürgerhaus Löwen
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Montags, Dientags, Donnerstags und Freitags 8.30- 12.00 Uhr Mittwochs 14.00- 18.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06073 7410-0
Telefax: 06073 7410-50
E-Mail: rathaus@schaafheim.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung