Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schaafheim - Bauabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Straße 3

    64850 Schaafheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus/Bürgerhaus Löwen
    Gebührenfrei

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags, Dientags, Donnerstags und Freitags 8.30- 12.00 Uhr Mittwochs 14.00- 18.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06073 7410-0

    Telefax: 06073 7410-50

    E-Mail: rathaus@schaafheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Schaafheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Straße 3

    64850 Schaafheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus/Bürgerhaus Löwen
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Montags, Dientags, Donnerstags und Freitags 8.30- 12.00 Uhr Mittwochs 14.00- 18.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06073 7410-0

    Telefax: 06073 7410-50

    E-Mail: rathaus@schaafheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Umlegungsausgleichsleistungen, Beiträge auf Grund von Leistung, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English