Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Hinweise für Roßdorf: Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Für das Aufstellen von entsprechenden Spielgeräten ist eine Konzession erforderlich (siehe unteren Link zur Leistung "Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis"). Zuständig bei der Gemeinde Roßdorf für die Konzession ist das Ordnungsamt. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Link "zuständige Stelle".
Nach erfolgreicher Konzession wird die Veranlagung automatisch durch das Steueramt der Gemeinde Roßdorf vorgenommen. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls unter dem Link "zuständige Stelle".
- Link zur Leistung "Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis"Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Gemeinde Roßdorf - Öffentliche Sicherheit & Ordnung
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-452
Telefax: 06154 808-109
E-Mail: ordnungsamt@rossdorf.de
Internet
Gemeinde Roßdorf - Zentrale Dienste & Steuerung - Finanzverwaltung Kasse
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-455
Telefax: 06154 808-109
E-Mail: gemeindekasse@rossdorf.de
Internet
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 720 Ordnungs- und Gewerberecht
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 54
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Jägertorstraße 207
Postfach
64289 Darmstadt
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06151 881-0
E-Mail: ordnungsamt@ladadi.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Roßdorf: Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate erfolgt bei der Gemeinde Roßdorf nach der unten verlinkten "Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte".
- Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder SachwerteKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Automatensteuer, Spielautomat, Steuer, Geld, Spielhallen, Spielsteuer, Spielgerätesteuer, Glücksspiel, Vergnügungssteuer