Begrüßungsgeld Auszahlung

    Begrüßungsgeld erhalten

    Wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung oder eines Studiums Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Kommune anmelden, informieren Sie sich, ob diese Kommune Ihnen ein Begrüßungsgeld auszahlt.

    Beschreibung

    Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und/ oder Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Roßdorf - Generationen & Integration Sport/Kultur/Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Erbacher Straße 1

    64380 Roßdorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06154 808-454

    E-Mail: soziales@rossdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis,
    • Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
    • Mietvertrag

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahemenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Studentenbonus, Studierendenbonus, Zuzugsbonus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English