Kommunale Förderung für Vereine AuszahlungOnline erledigen

    Vereinsförderung auszahlen

    Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.

    Online-Dienst

    Online-Antrag zur investiven Sportförderung

    ID: L100001_391908845

    Beschreibung

    Digitaler Antragsprozess: Durch die investive Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg können Sportvereine bei investiven Maßnahmen gezielt unterstützt werden. Bspw. bei der Sanierung von Umkleidekabinen, eine Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED oder die Erneuerung der Heizungsanlage.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 310.3 Ehrenamt, Sport, Kultur und Partnerschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-1407

    Stichwörter

    Investive Sportförderung, Vereine

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Roßdorf - Zentrale Dienste & Steuerung - Leitung, Vorzimmer, Parlamentarisches Büro

    Adresse

    Postanschrift

    Erbacher Straße 1

    64380 Roßdorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06154 808-451

    E-Mail: parlamentarischesbuero@rossdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.

    Voraussetzungen

    In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.

    Verfahrensablauf

    Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Gemeinde, Kommune, Förderung, Auszahlung, Zuwendungen, Beihilfe, Gemeinschaft, Verein, Unterstützung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English