Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung

    Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung von der Genehmigungspflicht beantragen

    Sie möchten Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten und von der Genehmigungspflicht freigestellt werden? Dann ist hierfür ein Antrag auf Freistellung der Genehmigungspflicht an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.

    Beschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser) in eine private Abwasseranlage (Indirekteinleitung) kann in Deutschland eine Befreiung von der Genehmigungspflicht beantragt werden, soweit die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch Vertrag mit dem Betreiber der privaten Abwasseranlage sichergestellt ist. Die Erteilung der Befreiung von der Genehmigungspflicht erfolgt durch die zuständigen Behörden.

    Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung, Dampferzeugung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer privaten Kläranlage behandelt werden kann.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Roßdorf - Gemeindewerke Technisch

    Adresse

    Postanschrift

    Erbacher Straße 1

    64380 Roßdorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06154 808-453

    E-Mail: bauamt@rossdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Art und Menge des Abwassers (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

    Jedenfalls erforderlich:

    • Antrag auf Freistellung mit näheren Angaben zum Abwasser (Art / Menge / Inhaltsstoffe / Ort des Entstehens)
    • Vertragliche Regelungen (ggf. auszugsweise)

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare, falls vorhanden, ist in den einzelnen Zulassungsbehörden verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformulare, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Von der Genehmigungspflicht kann auf Antrag freigestellt werden, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch Vertrag mit dem Betreiber der privaten Abwasseranlage sichergestellt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid über die Erteilung oder Nichterteilung der Befreiung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 68 Verwaltungsgerichtsordnung).

    Fristen

    Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Befreiung von der Genehmigungspflicht erfolgen darf.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren.

    Kosten

    • Für die Verwaltungsleistung sind Verwaltungskosten an die zuständige Behörde zu entrichten.
    • Die Höhe der Verwaltungskosten richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungskosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Befreiung, Mischwasserkanalisation, Chempark, Kläranlage, Einleitung, Trennkanalisation, Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwasserkanalisation, Kanalisation, Satzungsrecht, Abwasserverordnung, Schmutzwasser, Genehmigungsfrei, Niederschlagswasserkanalisation, Niederschlagswasser, Regenwasser, Mischwassereinleitung, Privatrechtliche Regelungen, Industriepark, private Abwasserentsorgung, Niederschlagswassereinleitung, Indirekteinleitung, Mischsystem, Regenwasserkanalisation, Schmutzwassereinleitung, Abwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English