Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wassergebühr, Wasserpreis

    Beschreibung

    Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
    Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.


    Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Roßdorf: Wassergebühr, Wasserpreis

    Für die Meldung einer Störung der Wasserversorgung gibt es in Roßdorf eine Rufbereitschaft (nach Dienstschluss sowie Wochenende und Feiertage) unter der Nummer 0176/11808524.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Roßdorf - Gemeindewerke Technisch

    Adresse

    Postanschrift

    Erbacher Straße 1

    64380 Roßdorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06154 808-453

    E-Mail: bauamt@rossdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Roßdorf: Wassergebühr, Wasserpreis

    Planauskünfte für Wasser-/Abwasseranschlüsse von Gebäuden werden für das jeweilige Grundstück erstellt und enthalten die erforderlichen Angaben für die Herstellung des Hausanschlusses.

    Die Beantragung kann formlos per E-Mail mit folgenden Angaben an die Zuständige Stelle der Gemeinde Roßdorf erfolgen:

    Betreff: Planauskunft

    Antragsteller (Vor- und Nachname/Firma/Verein):

    Anschrift:

    Rufnummer (Festnetz oder Mobil):

    E-Mail-Adresse:

    Adresse bzw. Bereich über Planauskunft (Flur/Flurstück):

    Welcher Plan (Kanal- oder Wasserleitungsplan):

    Im Anschluss wird Ihnen die Planauskunft per E-Mail als PDF-Anlage zugesendet. Die Auskunft ist kostenlos.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Roßdorf: Wassergebühr, Wasserpreis

    Die Wasserversorgungssatzung sowie die Entwässerungssatzung der Gemeinde Roßdorf finden Sie unter folgenden Links:

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.

    Hinweise für Roßdorf: Wassergebühr, Wasserpreis

    Entsprechend der unten verlinkten Wasserversorgungssatzung sowie der Entwässerungssatzung (separate Hessenfinder-Leistung "Abwassergebühr") der Gemeinde Roßdorf.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.

    Hinweise für Roßdorf: Wassergebühr, Wasserpreis

    Informationen zur Wasserqualität in Roßdorf und Gundernhausen finden Sie unter folgendem Link:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de