ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

    Hochschulzugang - Anerkennung Bildungsnachweise

    Beschreibung

    Deutsche Staatsangehörige, Staatenlose und Ausländer mit ausländischen Bildungsnachweisen können in Hessen studieren, wenn ihre Vorbildung als einer hiesigen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt ist. Die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Bildungsabschlusses erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) beim Sekretariat der KMK in Bonn.

    Ein Merkblatt über die für Bewertung und Anerkennung zuständigen Stellen ist über die Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) zu finden (unter: > Studieren > Zugang und Zulassung > Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen > Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen).

    Ansprechpartner

    Stadt Reinheim - Sozialamt

    Adresse

    Postanschrift

    Cestasplatz 1

    64354 Reinheim

    Öffnungszeiten

    Montag: 13.30 - 18.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 11.30 Uhr Mittwoch: 8.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 11.30 Uhr Freitag: 8.00 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06162 805-13

    E-Mail: sozialamt@reinheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Stichwörter

    Hochschulzugang, Bildungsnachweise, Hochschulen, Schulabschlüsse, HMWK, Ausländische Bildungsnachweise, Abschlüsse, Schule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English