Kfz-Kennzeichen: Rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
Beschreibung
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote 06er-Händlerkennzeichen (zum Beispiel für Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.
Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist nur mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Str. 115
64807 Dieburg
(Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Jägertorstr. 207
Postfach
64289 Darmstadt
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger Terminvergabe während folgender Zeiten:
Montag 12 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14 Uhr
Samstag 8:15 Uhr bis 12:45 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
Telefon: 06151 881-2388
Telefon: 06151 881-2389
Telefon: 06151 881-2466
Telefon: 06151 881-2468
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Stichwörter
KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Stadt Pfungstadt - KFZ-Zulassung
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Wir bitten Sie zu beachten, dass zurzeit alle Kundenbesuche nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden können.
Online-Terminvergabe bei Zulassungsstelle und Bürgerbüro (Meldeamt):
Für Zulassungsstelle und Bürgerbüro (Meldeamt) bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen Termin für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online zu buchen.
Termine sind dort mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen buchbar:
Annahmeschluss mindestens 30 Min. vor Ende der Öffnungszeiten.
Bei hohem Kundenaufkommen muss gegebenenfalls ein flexibler Annahmeschluss festgelegt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Kontakt
Telefon: 06157 988-1210
E-Mail: Zulassung@pfungstadt.de
Kontaktperson
Frau Gutjahr
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1214
Fax: 06157 988-1315
E-Mail: elke.gutjahr@pfungstadt.de
Herr Landzettel
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Fax: 06157 988-1315
Telefon Festnetz: 06157 988-1212
E-Mail: thomas.landzettel@pfungstadt.de
Frau Langschwager
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1211
Fax: 06157 988-1315
E-Mail: jana.langschwager@pfungstadt.de
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) des Inhabers oder des Verantwortlichen)
- Gewerbeanmeldung
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister) und/oder Gewerberegister, sofern Sie Ihnen übersandt wurde; ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskunft
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
- Führungszeugnis(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Voraussetzungen
Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird auch die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.
Vor Zuteilung des Kennzeichens kann auch noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden, um die tatsächlichen Verhältnisse festzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Prüfungsfahrten, Probefahrten, ÜberführungsfahrtenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich befristet.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt zwischen 25,60 Euro und 205,00 Euro (Gebühren-Nr. 221.5 der Anlage (zu § 1) GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Die Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von zurzeit 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014
Stichwörter
Überführungsfahrt, Rotes Dauerkennzeichen für Firmen, Wechselkennzeichen, Probefahrt, Händlerkennzeichen, Kfz-Betrieb, Zulassungsbehörde, Werkstattkennzeichen, Zulassungsstelle, Herstellerkennzeichen, Verkehrszentralregister