Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
Beschreibung
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?
Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Str. 115
64807 Dieburg
(Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Jägertorstr. 207
Postfach
64289 Darmstadt
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger Terminvergabe während folgender Zeiten:
Montag 12 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14 Uhr
Samstag 8:15 Uhr bis 12:45 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
Telefon: 06151 881-2388
Telefon: 06151 881-2389
Telefon: 06151 881-2466
Telefon: 06151 881-2468
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Stichwörter
KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon: 06078 781-350
Telefon: 06078 781-351
Telefon: 06078 781-352
Telefax: 06078 781-353
E-Mail: kfz-zulassung@gross-umstadt.de
Internet
- https://www.gross-umstadt.de/buergerservice/abteilungen/HES:department:5727/buergerbuero-und-kfz-zulassung/
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 702-690
Telefax: 06154 702-240
Internet
- https://www.ober-ramstadt.de/rathaus-und-service/verwaltung/kfz-zulassungsbehoerde/
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13 Uhr bis 17:30 Uhr
Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14:15 Uhr
Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr
Kontakt
Telefon: 06150 400-2350
Telefax: 06150 400-2359
E-Mail: zulassung@weiterstadt.de
Internet
- https://www.weiterstadt.de/verwaltung-service/buergerservice/kfz-zulassung/index.php
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06157 988-1210
Telefax: 06157 988-1315
E-Mail: zulassung@pfungstadt.de
Internet
- https://www.pfungstadt.de/buergerservices/abteilungen/HES:department:4028/kfz-zulassung/
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Weitere Informationen
Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.
Stadt Pfungstadt - KFZ-Zulassung
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Wir bitten Sie zu beachten, dass zurzeit alle Kundenbesuche nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden können.
Online-Terminvergabe bei Zulassungsstelle und Bürgerbüro (Meldeamt):
Für Zulassungsstelle und Bürgerbüro (Meldeamt) bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen Termin für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online zu buchen.
Termine sind dort mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen buchbar:
Annahmeschluss mindestens 30 Min. vor Ende der Öffnungszeiten.
Bei hohem Kundenaufkommen muss gegebenenfalls ein flexibler Annahmeschluss festgelegt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Kontakt
Telefon: 06157 988-1210
E-Mail: Zulassung@pfungstadt.de
Kontaktperson
Frau Gutjahr
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1214
Fax: 06157 988-1315
E-Mail: elke.gutjahr@pfungstadt.de
Herr Landzettel
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Fax: 06157 988-1315
Telefon Festnetz: 06157 988-1212
E-Mail: thomas.landzettel@pfungstadt.de
Frau Langschwager
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1211
Fax: 06157 988-1315
E-Mail: jana.langschwager@pfungstadt.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
-
bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Einverständniserklärung, dass die Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständige Gebühren bekannt gegeben werden dürfen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
-
bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszugoder
- Gewerbeanmeldungoder
- Vereinsregisterauszug
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief, gegebenenfalls eine vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung. Durch den letzten HU-Bericht oder entsprechend der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
- bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich Kennzeichen
Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.Sie müssenkeine Einzugsermächtigung erteilen.
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird automatisch verständigt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
- Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung(HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 19 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- 5. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
- § 9 Absatz 2 Nummer 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 19 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.
Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Kosten
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 31,40
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021
Stichwörter
Zollkennzeichen, Überführungsfahrt, Händler Kfz-Kennzeichen