Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder erhalten

    Wenn Sie als Träger einer Tageseinrichtung für Kinder neu gründen oder verändern wollen, müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb beachten. Nur so erhalten Sie eine Betriebserlaubnis.

    Beschreibung

    Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen und übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.

    Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beachten.

    zuständige Stelle

    örtlich zuständiges Jugendamt

    Zuständigkeit

    Sie als Einrichtungsträger erhalten vom örtlich zuständigen Jugendamt die Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich die bestehende oder geplante Kindertageseinrichtung gelegen ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Pfungstadt - Amt für Familien und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Bitte beachten Sie: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-1160

    Telefax: 06157 988-1300

    E-Mail: familien-soziales@pfungstadt.de

    Internet

    Formulare

    Formloser Antrag

    Weitere Informationen

    Weitere Aufgaben und Zuständigkeiten:

    • Ausgabe von Windelsäcken
    • Anträge zur Schwerbehinderung

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen den Antrag formell stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Jugendämtern. Fügen Sie dem Antrag verschiedene Anlagen bei (zum Beispiel Personalliste, Konzeption der Einrichtung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.

    Verfahrensablauf

    Entsprechend des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches stellen Sie als Einrichtungsträger die Anträge auf Betriebserlaubnis an das örtliche Jugendamt.

    Das Jugendamt berät Sie zu den Einzelheiten zur Betriebserlaubnis. Es prüft vor Ort die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.

    Die Entwicklung und Festlegung räumlicher Kriterien entsprechend dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung liegt in Abstimmung mit dem Einrichtungsträger in der Entscheidung des örtlichen Jugendhilfeträgers. Die personellen Voraussetzungen und die Gruppengrößen richten sich seit dem 01.01.2014 nach den Mindestanforderungen gemäß des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches.

    Das örtliche Jugendamt übersendet dem Landesjugendamt im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eine Ausfertigung Ihres Antrages auf Betriebserlaubnis zur abschließenden Erteilung. Im Vorfeld überprüft es die Vollständigkeit des Antrages und nimmt gemäß des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches Stellung dazu.

    Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung. Das Landesjugendamt erteilt den Bescheid.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 05.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Kita, Kindergarten, Kindertagespflege, Kinderkrippe, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtung, Kindergärten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de