Bewachung Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Gewerbe/Gaststätten/Abfallbeseitigung/Wahlen
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06157 988-1221
Telefon: 06157 988-1244
E-Mail: abfall@pfungstadt.de
E-Mail: gewerbe@pfungstadt.de
E-Mail: wahlen@pfungstadt.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
Stadt Pfungstadt - Amt für Bürger und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung.
Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1221
Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfu...
Kontakt
Telefon: 06157 988-0
Telefax: 06157 988-1310
E-Mail: buerger-ordnung@pfungstadt.de
Kontaktperson
Frau Möller
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1244
E-Mail: abfall@pfungstadt.de
E-Mail: helga.moeller@pfungstadt.de
E-Mail: gewerbe@pfungstadt.de
E-Mail: wahlen@pfungstadt.de
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
Weitere Informationen
Ordnungsamt
Verwarngeld
Verwarngelder
Bußgeld
Bußgelder
Strafe
Stadtpolizei
Ordnungspolizei
Ortspolizei
Verwarnung
Polizei
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Bewachungsverordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
- 6. VO zur Änderung d. Gewerberecht-Zuständigkeitsverordnung vom 05.06.2018
Fristen
Keine.
Kosten
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen