Bestattung
Beschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Natur- und Landschaftspflege
Beschreibung
- Friedhof
- öffentliches Grün
- Naturschutz
- Forst
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 85
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:00 bis 15:00 Uhr
Termine aktuell nur nach vorheriger Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06157 988-1540
Telefax: 06157 9881541
E-Mail: friedhof@pfungstadt.de
Kontaktperson
Herr Cakmak
Postanschrift
Bahnhofstraße 85
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1540
E-Mail: aydin.cakmak@pfungstadt.de
Formulare
Friedhofsordnung für das Friedhofs- und Bestattungwesen (FBW) der Stadt Pfungstadt ab dem 01.02.2009
Antrag auf Überlassung von Nutzungsrechten (Wiedererwerb)
Aufnahmeschein beim Sterbefall bzw. Grabräumung durch Bestatter
Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung der Stadt Pfungstadt vom 04.05.1992 werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung nach dem Gebührenverzeichnisses, dass Bestandteil dieser Satzung ...
Antrag auf Nutzungsänderung, Umschreibung Grabstätte
Bestattungserklärung
Mit Hilfe dieses Dokuments können Sie den Verzicht auf eine Grabstätte auf den Pfungstädter Friedhöfen erklären.
Weitere Informationen
Grabstätten:
- Reihengrabstätten für 1 Grabstelle (ab 5. Lebensjahr)
- Anonyme Reihengrabstätte für 1 Grabstelle (einschließlich Rasenpflege)
- Kindergrabstätten für 1 Grabstelle (bis 5. Lebensjahr)
- Urnenreihengrabstätten für 1 Grabstelle (Urne)
- Anonyme Urnenreihengrabstätte für 1 Grabstelle (einschließlich Rasenpflege)
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Sterbefall für die Dauer der Ruhefrist (25 Jahre) des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
Anonyme Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden anonym in einem durch die Friedhofsverwaltung festgelegten Grabfeld beigesetzt. Die Bestattung wird ohne Zeugen vorgenommen. Das anonyme Grabfeld wird durch 4 Buchen und einen Findling (mit der Aufschrift Anonymes Grabfeld) kenntlich gemacht. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
Kindergrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Sterbefall für die Dauer der Ruhefrist (20 Jahre) des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Ausnahmen sind möglich.
Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Aschenbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Sterbefall für die Dauer der Ruhefrist (25 Jahre) des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
Anonyme Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Aschenbestattungen. Sie werden anonym in einem durch die Friedhofsverwaltung festgelegten Grabfeld beigesetzt. Die Bestattung wird ohne Zeugen vorgenommen. Das anonyme Grabfeld wird durch 4 Buchen und einen Findling (mit der Aufschrift Anonymes Grabfeld) kenntlich gemacht. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
Stadt Pfungstadt - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefax: 06157 988-1314
E-Mail: bauamt@pfungstadt.de
Internet
Formulare
Antrag auf Nutzungsänderung, Umschreibung Grabstätte
Friedhofsordnung für das Friedhofs- und Bestattungwesen (FBW) der Stadt Pfungstadt ab dem 01.02.2009
Antrag auf Überlassung von Nutzungsrechten (Wiedererwerb)
Mit Hilfe dieses Dokuments können Sie den Verzicht auf eine Grabstätte auf den Pfungstädter Friedhöfen erklären.
Aufnahmeschein beim Sterbefall bzw. Grabräumung durch Bestatter
Bestattungserklärung
Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung der Stadt Pfungstadt vom 04.05.1992 werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung nach dem Gebührenverzeichnisses, dass Bestandteil dieser Satzung ...
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Sterben, Beisetzung, Tod, Begräbnis, Bestatter, Todesfall, Beerdigung, Verstorben, Bestattungen, Bestattung