Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

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    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Pfungstadt - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr


    Bitte beachten Sie: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefax: 06157 988-1314

    E-Mail: bauamt@pfungstadt.de

    Internet

    Formulare

    Friedhofsordnung für das Friedhofs- und Bestattungwesen (FBW) der Stadt Pfungstadt ab dem 01.02.2009
    Friedhofsordnung für das Friedhofs- und Bestattungwesen (FBW) der Stadt Pfungstadt ab dem 01.02.2009

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Amt für Bürger und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Borngasse 17

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    und nach Vereinbarung.

    Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de

    Telefon: 06157 988-1221

    Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfu...

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-0

    Telefax: 06157 988-1310

    E-Mail: buerger-ordnung@pfungstadt.de

    Internet

    Formulare

    Friedhofsordnung für das Friedhofs- und Bestattungwesen (FBW) der Stadt Pfungstadt ab dem 01.02.2009
    Friedhofsordnung für das Friedhofs- und Bestattungwesen (FBW) der Stadt Pfungstadt ab dem 01.02.2009

    Weitere Informationen

    Ordnungsamt

    Verwarngeld

    Verwarngelder

    Bußgeld

    Bußgelder

    Strafe

    Stadtpolizei

    Ordnungspolizei

    Ortspolizei

    Verwarnung

    Polizei

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730 Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 54
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    https://www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit.html

    Kontakt

    E-Mail: verkehr-fachbereich@ladadi.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Stichwörter

    Auto, Baustellen, Fahrtenbuch, Fahrzeug, Führerschein, Kfz, Motorrad, Personenbeförderungsschein, Schilder, Straßen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Autobahnbaustelle, Verkehrsraumeinschränkung, Beschilderung, Sondernutzungen, Genehmigung, Poller, Baustellen-Informationssystem, Veranstaltungen, Straßenfest

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de