Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Bürgerbüro
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Online > Nützliche Links und Formulare
Wir bitten Sie zu beachten, dass zurzeit alle Kundenbesuche nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden können.
Online-Terminvergabe Bürgerbüro (Meldeamt):
Für das Bürgerbüro (Meldeamt) bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen Termin für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online zu buchen.
Termine sind dort mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen buchbar:
Annahmeschluss mindestens 30 Min. vor Ende der Öffnungszeiten.
Bei hohem Kundenaufkommen muss gegebenenfalls ein flexibler Annahmeschluss festgelegt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Stadthaus II:
Montag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06157 988-1200
Telefax: 06157 9881315
E-Mail: buergerbuero@pfungstadt.de
Kontaktperson
Frau Abt
Frau Jung
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1207
E-Mail: corina.jung@pfungstadt.de
Frau Solmaz
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Fax: 06157 988-1315
Telefon Festnetz: 06157 988-1203
E-Mail: guelcan.solmaz@pfungstadt.de
Frau Steiner
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1204
Fax: 06157 988-1315
E-Mail: silvia.steiner@pfungstadt.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Meldeauskunft, Meldepflicht