Abwasserabgabe Festsetzung

    Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

    Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Beschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Pfungstadt - Infrastruktur

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    Postfach

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-1174

    E-Mail: bauamt@pfungstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Abgaben

    Beschreibung

    Zuständig für kommunale Abgaben (Grundsteuer, Kanal- und Wassergebühren, Straßenbeiträge)

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    Postfach

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

        Stadthaus I:                                                                                                                                  

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr


    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr


    Mittwoch:

    geschlossen


    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr


             Hinweis:

     z. Zt. nur nach Termin-Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-1600

    E-Mail: abgaben@pfungstadt.de

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Stadtwerke Ver- und Entsorgung

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    Postfach

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

        Stadthaus I:                                                                                                                                  Stadthaus II:

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    07.00 Uhr - 15.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    07.00 Uhr - 15.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    07.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    07.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    07.00 Uhr - 12.00 Uhr

              und nach Termin-Vereinbarung



    Kontakt

    Telefon: 06157 988-1178

    E-Mail: stadtwerke@pfungstadt.de

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Amt für Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Bitte beachten Sie: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-0

    Telefax: 06157 988-1311

    E-Mail: finanzen@pfungstadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    • Kreditbewirtschaftung

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte  (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle  einreichen.

    • Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
    • Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

    Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen sind eingestellt im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Kleinkläranlage, Kleineinleiter, Abwasserkosten, SRK, Gemeingebrauch, Abwasser, KSR, Brauchwasser, Regenwasser, Gebühren, Kleineinleiterabgabe, Schmutzwasser, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Schmutzwasserabgabe, RÜB, Geschlossene Grube, Einleitung, Niederschlagswassereinleitung, Schmutzwassereinleitung, Trennsysteme, Abwasserabgabe, Niederschlagswasserabgabe, Kläranlage, Abwasseranschluss, Wasserabgabe, Kanalgebühr, Niederschlagswasser, Niederschlagswasserversickerung, Kanalgebühren, RÜ, Mischwasserkanalisation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English