Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Hinweise für Otzberg: Gehwegschäden
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie Schäden über den Mängelmelder mitteilen. Folgen Sie hierzu diesem Link:
Ansprechpartner
Gemeinde Otzberg - Tiefbau
Adresse
Postanschrift
Otzbergstraße 13
Postfach
64853 Otzberg
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mi. 16.00 Uhr - 18.30 Uhr
Fr. 09.00 Uhr - 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06162 9604-400
Telefax: 06162 9604-128
E-Mail: bauamt@otzberg.de
Kontaktperson
Herr Torsten Daum
Postanschrift
Raiffeisenstraße 4
64853 Otzberg
Fax: 06162 9604-128
Telefon Festnetz: 06162 9604-401
E-Mail: bauamt@otzberg.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten