Störung der Straßenbeleuchtung BehebungOnline erledigen

    Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Beschreibung

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

    • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
    • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

    Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Online-Dienst

    Mängelmelder

    ID: L100001_382362725

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

    Tipp:

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

    Hinweise für Otzberg: Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Das Straßenbeleuchtungsnetz wird von einem Vertragspartner der Gemeinde betreut.
    Sie können Störungen und Ausfälle direkt an den Vertragspartner melden. Nutzen Sie hierzu den Mängelmelder der e-netz Südhessen AG unter:

    https://www.e-netz-suedhessen.de/privatkunden/formular-center/maengelmelder-strassenbeleuchtung/  

    Ansprechpartner

    Gemeinde Otzberg - Baurecht und Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Raiffeisenstraße 4

    Postfach

    64853 Otzberg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.       08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Mi.                 16.00 Uhr - 18.30 Uhr

    Fr.                   09.00 Uhr - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06162 9604-400

    Telefax: 06162 9604-128

    E-Mail: bauamt@otzberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenbeleuchtung, Laternen, Lampen, Straßenlampen, Verkehrssicherheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English