Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Hinweise für Otzberg: Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Die Anmeldung bzw. der Austausch von Abfallgefäßen (Mülltonnen) erfolgt im Einwohnermeldeamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.
Hinweise für Otzberg: Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Ansprechpartner
Gemeinde Otzberg - Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Postanschrift
Otzbergstraße 13
Postfach
64853 Otzberg
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mi. 16.00 Uhr - 18.30 Uhr
Fr. 09.00 Uhr - 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06162 9604-501
Telefax: 06162 9604-128
Kontaktperson
Frau Romy Ortwein
Postanschrift
Raiffeisenstraße 4
64853 Otzberg
Fax: 06162 9604-128
Telefon Festnetz: 06162 9604-501
E-Mail: ortwein@otzberg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
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