Bebauungsplan Aufstellung

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
     

    Ansprechpartner

    Gemeinde Otzberg - Baurecht und Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Raiffeisenstraße 4

    Postfach

    64853 Otzberg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.       08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Mi.                 16.00 Uhr - 18.30 Uhr

    Fr.                   09.00 Uhr - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06162 9604-400

    Telefax: 06162 9604-128

    E-Mail: bauamt@otzberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Otzberg - Baurecht und Bauleitplanung

    Adresse

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    Raiffeisenstraße 4

    Postfach

    64853 Otzberg

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    Mo. - Do.       08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Mi.                 16.00 Uhr - 18.30 Uhr

    Fr.                   09.00 Uhr - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06162 9604-400

    Telefax: 06162 9604-128

    E-Mail: bauamt@otzberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bebauungsplan, Bebauung, Bauamt, Bauwesen, Bauen, Baugebiet, Erschließungsplan, Flächennutzungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English