Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Ober-Ramstadt - Wahlen
Adresse
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Für die Direktwahl vor Ort steht eine Wahlkabine zur Verfügung.
Die Briefwahl kann auch einfach online beantragt werden: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6432016
An Wahlwochenenden bitte gesonderte Öffnungszeiten beachten.
Kontakt
Telefon: 06154 702-210
Telefax: 06154 702-699
E-Mail: wahlen@ober-ramstadt.de
Internet
Stadt Ober-Ramstadt - Fachbereich II.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06154 702-210
Telefax: 06154 702-699
E-Mail: ordnungsamt@ober-ramstadt.de
Kontaktperson
M. Maurer
Postanschrift
Darmstädter Str. 29
64372 Ober-Ramstadt
Telefon Festnetz: 06154 702-200
Fax: 06154 702-699
E-Mail: ordnungsamt@ober-ramstadt.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung