Personalausweis Änderung
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Beschreibung
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Bei Änderungen müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Adressänderung (Änderung im Chip und Adressaufkleber)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Ober-Ramstadt - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten: Zutritt zum Einwohnermeldeamt nur mit vereinbartem Termin.
Hier: Online einen Termin vereinbaren.
Kontakt
Telefon: 06154 702-240
Telefax: 06154 702-699
E-Mail: meldeamt@ober-ramstadt.de
Kontaktperson
S. Dingeldein
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Fax: 06154 702-699
Telefon Festnetz: 06154 702-240
E-Mail: meldeamt@ober-ramstadt.de
J. Schüttler
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Telefon Festnetz: 06154 702-240
Fax: 06154 702-699
E-Mail: meldeamt@ober-ramstadt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ober-Ramstadt: Personalausweis Änderung
- Ausweisdokumente
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Geburts- oder Heiratsurkunde (zwingend erforderlich)
- Gebühr: vor dem 24. Lebensjahr: 22,80 Euro, nach dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro
- Zusätzlich bei minderjährigen unter 16 Jahren: Beide Elternteile bzw. ein Elternteil und Einverständniserklärung
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 28 Abs. 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Kosten
Wird die Ausstellung eines neuen Personalausweises erforderlich, richten sich die Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV). Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist nach § 1 Abs. 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
elektronischer Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, PA, Identitätsdokument, Perso ändern, Personalausweis Änderung, Personalausweis, ePA, Lichtbildausweis, Ausweis ändern