Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Ober-Ramstadt - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten: Zutritt zum Einwohnermeldeamt nur mit vereinbartem Termin.
Hier: Online einen Termin vereinbaren.
Kontakt
Telefon: 06154 702-240
Telefax: 06154 702-699
E-Mail: meldeamt@ober-ramstadt.de
Kontaktperson
S. Dingeldein
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Fax: 06154 702-699
Telefon Festnetz: 06154 702-240
E-Mail: meldeamt@ober-ramstadt.de
J. Schüttler
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Telefon Festnetz: 06154 702-240
Fax: 06154 702-699
E-Mail: meldeamt@ober-ramstadt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).
Hinweise für Ober-Ramstadt: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Gebühr: vor dem 24. Lebensjahr: 22,80 Euro
- Zusätzlich bei minderjährigen unter 16 Jahren: beide Elternteile bzw. ein Elternteil und Einverständniserklärung
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Möchten Sie als Jugendlicher mehr als 3 Monate vor Ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Ihrer Erziehungsberechtigten notwendig. Grundsätzlich sind jedoch die Unterschriften Ihrer beiden Elternteile erforderlich.
- Es reicht aus, wenn Sie als Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragen und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung vorlegen lässt.
- Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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