Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

    Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Ausnahme: Sie sind im Besitz eines gültigen Reisepasses mit dem neuen Namen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Ober-Ramstadt - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Darmstädter Straße 29

    64372 Ober-Ramstadt

    Hausanschrift

    Darmstädter Straße 29

    64372 Ober-Ramstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten: Zutritt zum Einwohnermeldeamt nur mit vereinbartem Termin.

    Hier: Online einen Termin vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon: 06154 702-240

    Telefax: 06154 702-699

    E-Mail: meldeamt@ober-ramstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung nach Scheidung bzw. die Namensänderung
    • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Hinweise für Ober-Ramstadt: Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

    • Ausweisdokumente 
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) 
    • Geburts- oder Heiratsurkunde (zwingend erforderlich) 
    • Gebühr: vor dem 24. Lebensjahr: 22,80 Euro, nach dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro 
    • Zusätzlich bei minderjährigen unter 16 Jahren: Beide Elternteile bzw. ein Elternteil und Einverständniserklärung

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, anderer Name, Neuer PA, Ausweis beantragen, Lichtbildausweis, PA, Personaldokument, Nachname, Aufhebung, Ausweis ausstellen, Perso, elektronischer Personalausweis, Ausweis, Scheidung, Beantragung, Personalausweis, Identitätsdokument, Namensänderung, geschieden, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, Geschieden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de