Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Münster (Hessen) - AG II/2 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 8

    64839 Münster

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Rathausplatz
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Münster (Hessen)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie RB61

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Telefonische Sprechzeiten:

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 6071 3002-202

    E-Mail: Passamt@muenster-hessen.de

    Kontaktperson

    • Frau Petra Krauss (Arbeitsgruppenleitung)
    • Frau Melanie Hilling
    • Frau Saliha El Makhtari

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de