Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Münster (Hessen) - AG III/2 - Hochbau
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Münster (Hessen)
Linien:- Regionalbahn: Linie RB61
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6071 3002-301(Hochbau)
Telefon: +49 6071 3002-303(Hallenvermietung)
Telefon: +49 6071 3002-302(Hausverwaltung / Liegenschaften)
Telefon: +49 6071 3002-304(Bauberatung)
Telefon: +49 6071 3002-308(Grünflächenamt)
Telefon: +49 6071 3002-307(Spielplätze)
E-Mail: hochbau@muenster-hessen.de(Hochbau)
E-Mail: hallenvermietung@muenster-hessen.de(Hallenvermietung)
E-Mail: hausverwaltung@muenster-hessen.de(Hausverwaltung)
E-Mail: bauberatung@muenster-hessen.de(Bauberatung)
E-Mail: gruenflaechen@muenster-hessen.de(Grünflächenamt)
E-Mail: spielplaetze@muenster-hessen.de(Spielplätze)
Kontaktperson
Frau Luise Schmidtke (stellv. Abteilungsleitung)
Frau Claudia Fröhner-Schaub
Frau Gioia Meyer
Frau Angela Schäfer
Frau Sabrina Klossek
Herr Reiner Bader
Frau Nicole Ewig
Frau Annette Fedyszin
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bebauungsplan, Bauwesen, Baugebiet, Flächennutzungsplan, Bauen, Erschließungsplan, Bauamt, Bebauung