Personalausweis Änderung

    Personalausweis Änderung

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Bei Änderungen müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Adressänderung (Änderung im Chip und Adressaufkleber)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Münster (Hessen) - AG II/2 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 8

    64839 Münster

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Rathausplatz
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Münster (Hessen)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie RB61

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Telefonische Sprechzeiten:

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 6071 3002-202

    E-Mail: Passamt@muenster-hessen.de

    Kontaktperson

    • Frau Petra Krauss (Arbeitsgruppenleitung)
    • Frau Melanie Hilling
    • Frau Saliha El Makhtari

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Wird die Ausstellung eines neuen Personalausweises erforderlich, richten sich die Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV). Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist nach § 1 Abs. 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Perso ändern, ePA, Personalausweis, PA, Identitätsdokument, Ausweis ändern, Perso, Identitätsnachweis, elektronischer Personalausweis, Personalausweis Änderung, Lichtbildausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de