Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Modautal

    Adresse

    Hausanschrift

    Odenwaldstraße 34

    64397 Modautal

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Odenwaldstraße 34
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Odenwaldstraße 34
    Anzahl der Stellplätze: 13
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch: 14:00 - 18:30 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
    Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06254 9302-0

    Telefax: 06254 9302-51

    E-Mail: hessenfinder@modautal.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Modautal

    Empfänger: Gemeinde Modautal

    IBAN: DE53 5519 0000 0794 2430 14

    BIC: MVBMDE55

    Bankinstitut: Volksbank Darmstadt Mainz eG

    Gemeinde Modautal

    Empfänger: Gemeinde Modautal

    IBAN: DE98 5001 0060 0069 4056 03

    BIC: PBNKDEFFXXX

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Gemeinde Modautal

    Empfänger: Gemeinde Modautal

    IBAN: DE10 5085 0150 0045 0002 06

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Sparkasse Darmstadt

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Personaldokument, Personalausweis beantragen, Ausweis, Beantragung, Identitätsdokument, Identitätsnachweis, PA, Ausweis ausstellen, vorübergehend, Neuer PA, Personalausweis, Lichtbildausweis, Ausweis beantragen, neuer Personalausweis, vorläufig, elektronischer Personalausweis, Perso

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de