Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung
Pflegebedürftige, die nicht zu Hause gepflegt werden, nehmen vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Anspruch.
Beschreibung
Vollstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim betreut und versorgt werden.
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zu Hause wohnen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl.
Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.
Der Leistungen für vollstationäre Pflege betragen monatlich
- bei Pflegegrad 1: 125 Euro Zuschuss,
- bei Pflegegrad 2: 770 Euro
- bei Pflegegrad 3: 1.262 Euro,
- bei Pflegegrad 4: 1.775 Euro und
- bei Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil zahlen.
Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen weitere Kosten an:
- Kosten für die Unterbringung und Verpflegung.
- gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten Hierbei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können.
- Kosten für besondere Komfort- oder Zusatzleistungen müssen ebenfalls privat bezahlen werden.
Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen fallen je nach Einrichtung sehr unterschiedlich aus. Es ist daher ratsam, sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber zu informieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse.
Ansprechpartner
Gemeinde Messel - Büro des Bürgermeisters, Wirtschaftsförderung, Sicherheit und Ordnung, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit (FB 0)
Adresse
Postanschrift
Kohlweg 15
64409 Messel
Öffnungszeiten
Dienstag:
8:00 - 12:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Donnerstag:
8:00 - 12:00 Uhr
offene Sprechstunde
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: 06159 7157-11
Telefax: 06159 7157-13
E-Mail: buergermeister@messel.de
E-Mail: nachrichtenblatt@messel.de
E-Mail: ordnungsamt@messel.de
E-Mail: vorzimmer@messel.de
Kontaktperson
Frau Stefanie Jahn
Postanschrift
Kohlweg 15
64409 Messel
Telefon Festnetz: 06159 715720
E-Mail: ordnungsamt@messel.de
E-Mail: gewerbeamt@messel.de
erforderliche Unterlagen
- Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Pflegekasse angefragt werden, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich, wenn Sie vollstationäre Pflege wählen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung bei Ihrer Pflegekasse.
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Fristen
Keine
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 18.11.2021
Stichwörter
gesetzlich Pflegeversicherte, Pflegeheim, Altenheim, Pflege im Heim, Pflege in einer vollstationären Einrichtung, Vollstationäre Pflege