Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage

    Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Messel - Bauen, Planen, Umwelt, Friedhof (FB 3)

    Adresse

    Postanschrift

    Kohlweg 15

    Postfach

    64409 Messel

    Öffnungszeiten

    Dienstag:
    8:00 - 12:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr
    Termine nach Vereinbarung.

    Donnerstag:
    8:00 - 12:00 Uhr
    offene Sprechstunde

    Unsere Bücherei hat ab 29. November 2022 wieder für Sie geöffnet.
    Die Öffnungszeiten sind:
    dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr
    mittwochs von 10:00 - 12:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06159 715716

    Telefon: 06159 715722

    Telefon: 06159 715723

    E-Mail: bauverwaltung@messel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Gärtner, Steinmetz, Grabmal errichten, Bildhauer, Bestattungsunternehmen, Grabmal verändern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English