Gewerbelegitimationskarte beantragen
Beschreibung
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Messel - Büro des Bürgermeisters, Wirtschaftsförderung, Sicherheit und Ordnung, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit (FB 0)
Adresse
Postanschrift
Kohlweg 15
64409 Messel
Öffnungszeiten
Dienstag:
8:00 - 12:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Donnerstag:
8:00 - 12:00 Uhr
offene Sprechstunde
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: 06159 7157-11
Telefax: 06159 7157-13
E-Mail: buergermeister@messel.de
E-Mail: nachrichtenblatt@messel.de
E-Mail: ordnungsamt@messel.de
E-Mail: vorzimmer@messel.de
Kontaktperson
Frau Stefanie Jahn
Postanschrift
Kohlweg 15
64409 Messel
Telefon Festnetz: 06159 715720
E-Mail: ordnungsamt@messel.de
E-Mail: gewerbeamt@messel.de
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Ggf. Handwerkskarte
- Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 55b Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 23.06.2014
Stichwörter
Gewerbeangelegenheiten, Bescheinigung, Auslandstätigkeit, Gewerbeordnung, gewerbliche Tätigkeit im Ausland, Reisegewerbekarte