Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen GenehmigungOnline erledigen

    Nachforschungsgenehmigung beantragen

    Es ist möglich eine Nachforschungsgenehmigung für Feldbegehungen, Forschungen in Gewässern, paläontologische Forschungen, Ausgrabungen, geophysikalische Prospektionen oder Fachgutachten zu beantragen.

    Beschreibung

    Für alle Nachforschungen nach archäologischen oder paläontologischen Bodendenkmalen ist eine Nachforschungsgenehmigung nach § 22 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) notwendig. Diese wird auf Antrag und nach Prüfung der Voraussetzungen vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abteilung hessenARCHÄOLOGIE erteilt.

    Die denkmalrechtliche Nachforschungsgenehmigung wird für private Antragstellerinnen und Antragsteller mit bestimmten Nebenbestimmungen und einem definierten Suchgebiet erteilt. Zum Schutz des archäologischen und paläontologischen Erbes muss sichergestellt werden, dass die nachforschende Person über ausreichende Kenntnisse verfügt, um die beantragten Nachforschungen durchzuführen. Um die für eine Nachforschung notwendigen Grundkenntnisse sowie Erfahrungen und Qualifikationen bewerten zu können, werden bei privaten Antragstellerinnen und Antragstellern persönliche Gespräche mit den zuständigen Fachreferentinnen und Fachreferenten des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen durchgeführt. Sie werden zum persönlichen Gespräch eingeladen. Dieses obligatorische Gespräch bildet die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der hessenARCHÄOLOGIE.

    Im Fall der Antragstellung durch archäologische oder paläontologische Fachfirmen oder wissenschaftliche Einrichtungen werden unter anderem Angaben zum eingesetzten wissenschaftlichen Leitungspersonal erhoben. Falls Sie als Fachfirma oder Institution noch nicht in Hessen tätig waren, werden Sie vor der Antragstellung um Kontaktaufnahme mit der hessenARCHÄOLOGIE gebeten.

    Online-Dienst

    Antrag auf Nachforschungsgenehmigung

    ID: L100001_378831394

    Beschreibung

    Hier können Bürgerinnen und Bürger einen Erstantrag auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung für Feldbegehungen oder paläontologische Nachforschungen im Rahmen des Denkmalschutzes stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen -

    hessenARCHÄOLOGIE

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen -

    hessenARCHÄOLOGIE

    Ansprechpartner

    hessenARCHÄOLOGIE - Schloss Biebrich / Ostflügel

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich

    65203 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 6906-0

    Telefax: +49 611 6906-140

    E-Mail: poststelle.archaeologie.wi@lfd-hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Groß-Zimmern - Bauleitplanung

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    64846 Groß-Zimmern

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag
    Geschlossen
    Mittwoch
    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr
    DonnerstagGeschlossen
    Freitag08:00 - 11:30 Uhr

    Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Bauamtes Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon: 06071 9702-22

    E-Mail: bauamt@gross-zimmern.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 410.8 Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64295 Darmstadt

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 74
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2331

    E-Mail: denkmalschutz@ladadi.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    • Formulare: OnlineAntragsformular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Für private Antragstellerinnen und Antragsteller: keine rechtlichen Voraussetzungen. Gefordert sind ein Interesse an Archäologie und Geschichte und/oder Paläontologie und ein Grundverständnis für die Belange der Bodendenkmalpflege. Dies können Sie uns bei Erstantragstellung in Ihrem persönlichen Gespräch mit Ihrer zuständigen Fachreferentin oder Ihrem zuständigen Fachreferenten darlegen.

    Für Grabungsfirmen und Forschungsinstitutionen: Nennung des wissenschaftlichen Leitungspersonals für die beantragte Maßnahme.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Widerspruchsverfahren möglich. Rechtsbehelf ist die Klage. Im Falle der Ablehnung ist eine Verpflichtungsklage und im Falle von (abtrennbaren) Nebenbestimmungen eine Anfechtungsklage statthaft.

    Verfahrensablauf

    Nachforschungsantrag durch Privatpersonen:

    • Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie zunächst ein Anschreiben mit Informationen zu Feldbegehungen.
    • Anschließend werden Sie zu einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Fachreferentin oder dem zuständigen Fachreferenten der hessenARCHÄOLOGIE eingeladen.
    • Im persönlichen Gespräch werden Sie Ihr gewünschtes Nachforschungsvorhaben sowie Ihre Vorkenntnisse, Erfahrungen und ggf. Qualifikationen im Bereich Archäologie und/oder Paläontologie erläutern.
    • Wenn Ihrem Nachforschungsvorhaben zugestimmt wird, werden Nebenbestimmungen gemäß dem Vorhaben und Ihren Vorkenntnissen festgelegt. Zu nennen sind hier vor allem die Festlegung eines Suchgebiets sowie die verpflichtende Vorlage von Fundmeldungen.
    • Grundsätzlich wird die Nachforschungsgenehmigung für Bürgerinnen und Bürger jeweils für ein Kalenderjahr erteilt und kann zum Jahresende formlos (zusammen mit der Vorlage Ihrer Fundmeldungen) neu beantragt werden.
    • Im ersten Antragsjahr ist die Nutzung eines technischen Gerätes (etwa Metalldetektor) nicht genehmigungsfähig. Der Einsatz eines Metalldetektors erfordert besondere Vorkenntnisse und ein erhöhtes Verantwortungsbewusstsein für den Schutz der Bodendenkmäler. Er kann daher frühestens im zweiten Jahr der Zusammenarbeit mit der hessenARCHÄOLOGIE beantragt werden.

    Nachforschungsantrag durch Fachfirmen und wissenschaftliche Institutionen

    • Falls Sie bislang noch nicht in Hessen auf Basis einer Nachforschungsgenehmigung der hessenARCHÄOLOGIE tätig waren, ist vor Antragstellung die Kontaktaufnahme mit der hessenARCHÄOLOGIE notwendig.

    Fristen

    Privatpersonen ausgestellte Nachforschungsgenehmigungen gelten für das Kalenderjahr, in dem sie ausgestellt wurden.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei Antragstellung durch Privatpersonen hängt die Bearbeitungsdauer stark von Antragsaufkommen und Antragsart und der Verfügbarkeit von Terminen für die persönlichen Gespräche ab. Nach dem persönlichen Gespräch erfolgt die Ausstellung der schriftlichen Nachforschungsgenehmigung in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen je nach Antragsaufkommen. Die maximale Gesamtbearbeitungsdauer beträgt 3 Monate.
    • Bei Antragstellung durch Fachfirmen und Institutionen erfolgt die Ausstellung der Nachforschungsgenehmigung in der Regel binnen Wochenfrist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Grundsätzliche Informationen zur Nachforschungsgenehmigung für Bürgerinnen und Bürger 
    • Weitere Informationen auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen
    • In Hessen tätige Fachfirmen
    • Richtlinien für die Nachforschungen durch Fachfirmen und wissenschaftliche Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 13.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Archäologie, Nachforschung, Bodendenkmal, Sondage, geophysikalische Prospektion, Georadar, paläontologische Nachforschung, Grabungsfirmen, Ausgrabung, Prospektion, Metalldetektor, Magnetfischen, Fachgutachten, Bergemagnet, Geomagnetik, Feldbegehung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English