Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

    Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
    Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte

    Ansprechpartner

    Stadt Groß-Umstadt - Sicherheit und Ordnung - Abt. 120

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-August-Zinn-Straße 44

    Postfach

    64823 Groß-Umstadt

    Kontakt

    Telefon: 06078 7810

    E-Mail: ordnungsamt@gross-umstadt.de

    Kontaktperson

    • Herrn Uwe Schmidt
      Postanschrift

      Georg-August-Zinn-Straße 44

      64823 Groß-Umstadt

      Telefon Festnetz: 06078 781152

      E-Mail: uwe.schmidt@gross-umstadt.de

    • Frau Silke Mayer
      Postanschrift

      Georg-August-Zinn-Straße 44

      64823 Groß-Umstadt

      Telefon Festnetz: 06078 781158

      E-Mail: silke.mayer@gross-umstadt.de

    Formulare

    Formloser Antrag

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat am 26.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Betäuben von Wirbeltieren, Wirbeltiere, Töten von Tieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Schädlingsbekämpfung, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English