Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte
Ansprechpartner
Stadt Groß-Umstadt - Sicherheit und Ordnung - Abt. 120
Adresse
Postanschrift
Georg-August-Zinn-Straße 44
Postfach
64823 Groß-Umstadt
Kontakt
Telefon: 06078 7810
E-Mail: ordnungsamt@gross-umstadt.de
Kontaktperson
Herrn Uwe Schmidt
Postanschrift
Georg-August-Zinn-Straße 44
64823 Groß-Umstadt
Telefon Festnetz: 06078 781152
E-Mail: uwe.schmidt@gross-umstadt.de
Frau Silke Mayer
Postanschrift
Georg-August-Zinn-Straße 44
64823 Groß-Umstadt
Telefon Festnetz: 06078 781158
E-Mail: silke.mayer@gross-umstadt.de
Formulare
Formloser Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat am 26.03.2024
Stichwörter
Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Betäuben von Wirbeltieren, Wirbeltiere, Töten von Tieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Schädlingsbekämpfung, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren